Gruppenermäßigung: ab 20 Personen, die jeweils 21. Person erhält eine Freikarte, die Gesamtkartenstückzahl ist gesammelt von einer Person zu bezahlen.
| Zeitkarten | Erwachsen | Kind | Jugend | Senior |
|---|---|---|---|---|
| Tageskarte (10:00-18:00 Uhr) | 22,50 | 10,00 | 18,50 | |
| Vormittagskarte (10:00-14:00 Uhr) | 14,00 | 6,50 | 12,00 | |
| Nachmittagskarte (13:00-18:00 Uhr) | 16,00 | 7,50 | 13,50 | |
| Mehrtageskarten | Erwachsen | Kind | Jugend | Senior |
| 3 Tageskarte | 60,50 | 24,00 | 48,00 | |
| Schnupperkarten Bikepark | Erwachsen | Kind | Jugend | Senior |
| Roller-Schnupperkarte (1 Bergfahrt mit Kabinenbahn, mit Leihroller und Helm retour) |
13,50 | 6,00 | 11,50 | |
| Aufzahlung Tageskarte | 20,00 | 15,00 | 18,00 | |
| Einzelfahrten | Erwachsen | Kind | Jugend | Senior |
| Bergfahrt | 8,00 | 4,50 | 6,50 | 7,50 |
| Talfahrt | 8,00 | 4,50 | 6,50 | 7,50 |
| Berg-und Talfahrt | 11,50 | 7,00 | 9,50 | 11,00 |
Kinder dürfen ab 8 Jahren die Monsterroller benützen!
Gratisbeförderung: Jahrgang 2004 und jünger.
Kinder: Jahrgang 1995 bis 2003.
Jugend: Jahrgang 1991 bis 1994.
Senioren: Damen bis Jahrgang 1949 und Herren bis Jahrgang 1944.
Spezielle Tarife für Gruppen ab 20 Personen und Schülergruppen findest du hier.
► Bikepark Benützungsbedingungen
Allgemeine Informationen:
Der Fahrschein ist nicht übertragbar. Für verlorene Fahrscheine kann kein Ersatz geleistet werden. Die Fahrscheinkontrolle erfolgt durch automatische Lesegeräte und Kontrollorgane. Kontrollen werden regelmäßig durchgeführt. Jede missbräuchliche Verwendung hat den sofortigen Entzug und die Einhebung des Fahrscheines zur Folge. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Wir weisen darauf hin, dass nach dem Eisenbahnerhaftpflichtgesetz nur Gäste mit gültigem Fahrausweis Versicherungsschutz genießen. Unvorhergesehene Wettersituation (Wind, Blitz etc.) oder ein technisches Gebrechen an der Bahn, welche eine Einstellung der Bahn aus Sicherheitsgründen erfordert, erheben keinen Anspruch auf Rückvergütung der Fahrkarte. Eine Rückvergütung der Liftkarte kann nur bei Erkrankung oder Verletzung erfolgen. Rückvergütung erst ab dem Tag der Hinterlegung an der Hauptkassa, eine ärztliche Bescheinigung ist mitzubringen. Ein reduziertes Angebot berechtigt nicht zu einer Verbilligung der Liftkarte. Speedflying ist behördlich verboten.
Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmen nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.
Semmering-Hirschenkogel
Bergbahnen Gesellschaft m.b.H.
Zauberberg 1, 2680 Semmering
Telefon: +43 (0) 2664/8038
Fax: +43 (0) 2664/8038-34
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Schneetelefon/Infoline:
+43(0)2664 / 2575