Bikeunit

Schülerpreise 2011

Schulklassen erhalten den Kindertarif, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Zusätzlich fährt, pro 8 Schüler, eine Lehrperson frei. Zusätzlich mitreisende Begleitpersonen erhalten den vergünstigten Gruppentarif.

Einzelfahrten Preis €
Bergfahrt 6,50
Talfahrt 6,50
Berg- und Talfahrt 9,00
Zeitkarten Preis €
Tageskarte (10:00-18:00 Uhr) 14,00
Vormittagskarte (10:00-14:00 Uhr) 11,00
Nachmittagskarte (14:00-18:00 Uhr) 11,00
Leihgebühr Roller Preis €
Vormittag (10:00 - 14:00 Uhr) 7,00
Nachmittag (14:00 - 18:00 Uhr) 7,00
Tageskarte (10:00 - 18:00 Uhr) 9,00
Leihgebühr Helm Preis €
1 Helm 3,00
Schnupperkarten Bikepark Preis €
Roller-Schnupperkarte
(1 Bergfahrt mit Leih- Roller und Helm retour)
9,50

Kinder dürfen ab 8 Jahren die Monsterroller (alleine oder gemeinsam mit einem Erwachsenen) sowie die Bikepark Strecken benützen!

Gratisbeförderung:
Jahrgang 2005 und jünger.
Kinder: Jahrgang 1996 bis 2004.
Jugend: Jahrgang 1992 bis 1995.
Senioren: Damen und Herren bis Jahrgang 1950, erhalten den Jugendtarif.

Spezielle Tarife für Gruppen ab 20 Personen und Schülergruppen findest du hier.

*Verkauf von Kinder-, Jugend-, und Seniorenkarten nur gegen Vorlage eines Personalausweises!

► Bikepark Benützungsbedingungen
 

Allgemeine Informationen:
Der Fahrschein ist nicht übertragbar. Für verlorene Fahrscheine kann kein Ersatz geleistet werden. Die Fahrscheinkontrolle erfolgt durch automatische Lesegeräte und Kontrollorgane. Kontrollen werden regelmäßig durchgeführt. Jede missbräuchliche Verwendung hat den sofortigen Entzug und die Einhebung des Fahrscheines zur Folge. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Wir weisen darauf hin, dass nach dem Eisenbahnerhaftpflichtgesetz nur Gäste mit gültigem Fahrausweis Versicherungsschutz genießen. Unvorhergesehene Wettersituation (Wind, Blitz etc.) oder ein technisches Gebrechen an der Bahn, welche eine Einstellung der Bahn aus Sicherheitsgründen erfordert, erheben keinen Anspruch auf Rückvergütung der Fahrkarte. Eine Rückvergütung der Liftkarte kann nur bei Erkrankung oder Verletzung erfolgen. Rückvergütung erst ab dem Tag der Hinterlegung an der Hauptkassa, eine ärztliche Bescheinigung ist mitzubringen. Ein reduziertes Angebot berechtigt nicht zu einer Verbilligung der Liftkarte. Speedflying ist behördlich verboten.

Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmen nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.